Da die Kanzlei ausschließlich im Verfassungsrecht tätig ist, dreht sich diese Homepage in erster Linie um die grundrechtlichen Bezüge des Sozialrechts. Andere materiellrechtliche Fragen werden nur am Rande gestreift, sofern dies für das Verständnis der verfassungsrechtlichen Kernthemen von Bedeutung ist.
Für genuin sozialrechtliche Fragen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt oder anderen Spezialisten in diesem Bereich.
Für Verfassungsbeschwerden aus dem Sozialrecht sind Sie bei Rechtsanwalt Thomas Hummel aber in der Regel gut aufgehoben.