Wer Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten will, muss einen Antrag stellen. Dieser richtet sich gemäß § 45 BAFöG
- bei Studenten an das Studentenwerk der Universität und
- ansonsten an das Amt für Ausbildungsförderung.
Welches Amt für Ausbildungsförderung zuständig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.